Arbeitsrecht: Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Als Arten des Arbeitszeugnisses gibt es das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Zwischenzeugnis, das während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden kann.

Hierbei unterscheidet man zudem zwischen dem einfachen  Arbeitszeugnis, welches lediglich Dauer sowie Art der Tätigkeit bescheinigt und dem qualifizierten Arbeitszeugnis, das zudem sich auf die Leistung und Führung des Arbeitnehmers erstreckt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, welches als notwendige Angaben die vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers, das Ausstellungsdatum des Zeugnisses, Namen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sowie Dauer des Arbeitsverhältnisses, die genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die dargestellte Bewertung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers enthalten muss.

Hierbei ist der Arbeitgeber bei der Erteilung des qualifizierten Zeugnisses daran gehalten, die Leistungen des Arbeitnehmers sowie die Führung wahrheitsgemäß und wohlwollend wiederzugeben und zu bewerten.

Hierbei kommt es auf die entsprechenden Formulierungen an, so dass durchaus hinter einer , auf den ersten Blick, vermeintlich positiven Aussage das Gegenteil und eine schlechte Note verbergen kann.

Ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Sie zum Beispiel verlangen, wenn Sie einen beruflichen Wechsel planen, sich versetzen lassen oder einen neuen Vorgesetzten bekommen.

Wenn der Arbeitgeber sich weigert, entsprechend ein Zeugnis auszustellen oder aber das ausgestellte Zeugnis unrichtig ist, können Sie entsprechend den Weg zum Arbeitsgericht beschreiten.

Wollen Sie Ihr Zeugnis überprüfen lassen oder benötigen Sie als Arbeitgeber rechtliche Beratung bezüglich der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Dann stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.