Arbeitsrecht: Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt durch vertragliche Vereinbarung.

Bei einem Abwicklungsvertrag hat der Arbeitgeber zuvor eine Kündigung ausgesprochen. Erst danach wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitslebens getroffen nebst den mit der Kündigung zusammenhängenden Aspekten.

Der Vorteil eines Aufhebungsvertrages liegt vor allem darin, dass die Parteien frei sind in der Gestaltung und der Wahl des Beendigungszeitpunktes. Auch werden hierdurch die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetz umgangen, da eine einvernehmliche Vertragsbeendigung vorliegt und keine Kündigung.

Im Rahmen des Aufhebungsvertrages kann eine entsprechende Abfindung ausgehandelt werden sowie weitere Zugeständnisse des Arbeitgebers. Insbesondere die Erteilung eines guten Zeugnisses.

Für den Arbeitnehmer macht ein Aufhebungsvertrag jedoch nur dann Sinn, wenn er bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht hat.

Ein wesentlicher Nachteil eines Aufhebungsvertrages ist die zu erwartende Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes I. Diese kann nur unter bestimmten Bedingungen vermieden werden.

Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages wirtschaftlich sinnvoll ist und unterstützen bei der Gestaltung eines solchen.