Arbeitsrecht: Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt durch vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich direkt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  • Abwicklungsvertrag: Der Arbeitgeber spricht zunächst eine Kündigung aus, danach wird eine einvernehmliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Aspekte getroffen.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

  • Gestaltungsspielraum: Die Parteien haben freie Hand bei der Gestaltung und Wahl des Beendigungszeitpunkts.
  • Umgehung des Kündigungsschutzes: Da eine einvernehmliche Vertragsbeendigung vorliegt, werden die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes umgangen.
  • Mögliche Abfindung: Im Rahmen des Aufhebungsvertrags kann eine Abfindung ausgehandelt werden sowie weitere Zugeständnisse des Arbeitgebers, wie z.B. die Erteilung eines guten Zeugnisses.

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I: Ein wesentlicher Nachteil ist die mögliche Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Diese Sperrzeit kann nur unter bestimmten Bedingungen vermieden werden.
  • Sinnhaftigkeit: Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitnehmer in der Regel nur sinnvoll, wenn bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht steht.

Formvorschrift

Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, um wirksam zu sein.


Beratung und Unterstützung

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrags wirtschaftlich sinnvoll ist, und unterstützen bei der Gestaltung eines solchen. Unsere Expertise hilft Ihnen, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen.


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