Baurecht & Architektenrecht
Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Durch den Titel Fachanwalt / Fachanwältin weist ein Anwalt besondere Fachkenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten nach.
Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Kammer eine theoretische Fortbildung von 120 Stunden mit erfolgreichen Klausuren und 80 Fälle in den Bereichen Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 40 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden und zur Zeit 6 förmliche selbständige Beweisverfahren.
Nach Erhalt des Fachanwaltstitel müssen zudem jährliche Fort- und Weiterbildungen besucht werden (teilnehmend oder dozierend) oder alternativ kann der Anwalt auch wissenschaftlich publizieren um den Titel zu erhalten.
Ihr Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung im Baurtecht und Architektenrecht vertritt Rechtsanwältin von Gronefeld kompetent und zuverlässig Ihre Rechte. Gerne können Sie michfür einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen.