Baurecht & Architektenrecht
Der Bauherr zahlt Ihren Werklohn nicht? Sie wollen Ihren Werklohn absichern? Sie haben ein Haus gebaut und vermuten Mängel oder haben bereits das feste Wissen davon? Sie wollen Ihren Bauträgervertrag überprüfen lassen, bevor Sie ein Grundstück erwerben oder ein Haus bauen? Sie sind Architekt und man wirft Ihnen Planungs- oder/und Überwachungsfehler vor? Sie als Architekt werden verklagt, weil Bauherren wissen, dass Sie im Gegensatz zu einem Bauunternehmer eine Haftpflicht haben? Es gibt viele unterschiedliche Ansätze, ein baurechtliches Problem zu lösen. Unser Weg ist zunächst die Prozessvermeidung, denn Bauprozesse kosten viel Geld und dauern lange. Oft gibt es auch einen alternativen Weg über ein selbständiges Beweisverfahren, das gerichtsfeste Beweise in kürzester Zeit erbringt. In der Regel lässt sich dann manches Problem viel schneller lösen. Wichtig sind uns daher konsequente Fortbildung und die Möglichkeit, einen Sachverhalt mit Sachverständigen technisch besprechen zu können, um mit Ihnen den für Sie geeigneten Weg zu finden.

Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Durch den Titel Fachanwalt / Fachanwältin weist ein Anwalt besondere Fachkenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten nach.
Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Kammer eine theoretische Fortbildung von 120 Stunden mit erfolgreichen Klausuren und 80 Fälle in den Bereichen Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 40 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden und zur Zeit 6 förmliche selbständige Beweisverfahren.
Nach Erhalt des Fachanwaltstitel müssen zudem jährliche Fort- und Weiterbildungen besucht werden (teilnehmend oder dozierend) oder alternativ kann der Anwalt auch wissenschaftlich publizieren um den Titel zu erhalten.
Ihre Rechtsanwältinnen im Bau- und Architektenrecht
Antoinette von Gronefeld als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Anja Mc Keown als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Baurecht und Architektenrecht vertreten kompetent und zuverlässig Ihre Rechte. Gerne können Sie uns für einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen. Wir führen Beratungsgespräche auch per Videokonferenz durch.