Baurecht & Architektenrecht
Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Durch den Titel Fachanwalt / Fachanwältin weist ein Anwalt besondere Fachkenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten nach.
Der Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Kammer eine theoretische Fortbildung von 120 Stunden mit erfolgreichen Klausuren und 80 Fälle in den Bereichen Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 40 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden und zur Zeit 6 förmliche selbständige Beweisverfahren.
Nach Erhalt des Fachanwaltstitel müssen zudem jährliche Fort- und Weiterbildungen besucht werden (teilnehmend oder dozierend) oder alternativ kann der Anwalt auch wissenschaftlich publizieren um den Titel zu erhalten.
Ihre Rechtsanwältinnen im Bau- und Architektenrecht
Antoinette von Gronefeld als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Anja Mc Keown als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Baurecht und Architektenrecht vertreten kompetent und zuverlässig Ihre Rechte. Gerne können Sie uns für einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen. Wir führen Beratungsgespräche auch per Videokonferenz durch.