Beamtenrecht / Recht des Öffentlichen Dienstes
Unter Beamtenrecht / Recht des öffentlichen Dienstes fassen wir die verschiedenen Gesetzte und Regelungen rund um ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis zusammen.
Das öffentliche Dienstrecht regelt dabei die Bedingungen, unter denen die verbeamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst tätig sind. Das öffentliche Dienstrecht könnte man daher als „Arbeitsrecht der Beamten“ bezeichnen. Die zugrundeliegenden Regelungen findet man daher in Gesetzen und Verordnungen.

In Niedersachsen sind das u. a. das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung.
Hierbei kommt es insbesondere bei Bewertungen und Beurteilungen immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn. Auch der Ausgleich von finanziellen Ansprüchen im Bereich von Besoldung und Versorgung, Beihilfen, Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld führt oftmals zu Problemen.
Das Dienstrecht ist ein Gebiet, das von der Rechtsprechung stark formalisiert ist. Sie als einzelner Beamter sind insbesondere in folgenden Bereichen berührt:
- dienstliche Beurteilungen
- Disziplinarsachen
- Zurruhesetzungsverfahren
- Beihilfestreitigkeiten
Sie stehen in diesen Fällen als einzelner einer großen Organisation gegenüber. Das erfordert Beratung und Begleitung in Verfahren, um den Kräfteunterschied zu mildern. Damit Sie hier erfolgreich ein Verfahren beenden, sollten Sie diese Verfahren von Gefühlen der persönlichen Verletzung trennen. Es muss nicht immer gestritten werden! Eine Moderation zwischen Dienstherren und Beamten unter Begleitung von Rechtsanwalt Dr. Fey kann im Einzelfall erfolgversprechend sein!
Dienstliche Beurteilungen
Beurteilungen haben oft entgegen dem Wortlaut weniger die Funktion einer individuellen Leistungsbewertung als vielmehr die Aufgabe, eine Personalauswalentscheidung vorzubereiten. Dabei können Fragen des Laufbahnrechtes eine Rolle spielen. In den letzten Jahren haben die Bemühungen, eine größere Durchlässigkeit der Laufbahn zu erreichen, einige Erfolge gezeitigt. Eine dienstliche Beurteilung gewinnt dadurch für den einzelnen Beamten weiter an Bedeutung. Die Rolle dieser Verfahren von individueller Betroffenheit zu trennen ist für Dienstherren und Beamte ein Spagat. Holen Sie sich daher frühzeitig Beratung in unserer Kanzlei ein!
Disziplinarsachen und Zurruhesetzungsverfahren
In Disziplinarsachen und zur Ruhesetzungsverfahren sind die Fronten zwischen Dienstherren und Beamten klar: gerade aber Disziplinarsachen können eine große Belastung für den einzelnen Beamten darstellen. Wenn Sie hier Unterstützung benötigen, dann melden Sie sich bei uns – oftmals kann ein frühzeitiges Beratungsgespräch diese Last mindern.
Ein wesentlicher Bereich ist auch die Frage der Berechtigung von Disziplinarmaßnahmen. Hierbei unterstützt Sie Rechtsanwalt Dr. Fey geduldig und fachkundig im Erreichen eines optimalen Ergebnisses. Scheuen Sie sich nicht, beamtenrechtliche Sachverhalte auch erstmal im Rahmen einer Beratung zur Überprüfung zu stellen. Ob Sie später gegen bestimmte Entscheidungen Ihres Dienstherrn vorgehen möchten oder nicht, entscheiden Sie gemeinsam!
Beihilfestreitigkeiten
In Beihilfestreitigkeiten geht es um Geld, vor allen Dingen, wenn es um nicht anerkannte Heilmethoden geht. Wenn Sie sich durch Entscheidungen der Beihilfestelle beeinträchtigt fühlt, können Sie bei uns Beratung und Entscheidungshilfe finden.