Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverschleppung?
- Verletzung von Buchführungspflichten?
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt?
- Bankrott?
- Gläubigerbegünstigung?
- Schuldnerbegünstigung?
Es lohnt sich, sich zu wehren: Die meisten Ermittlungsverfahren in diesem Bereich werden eingestellt – entweder gegen Geldauflage nach besonderen Vorschriften der Strafprozessordnung oder wegen Nichterweislichkeit. Hier kommt es oftmals darauf an, die wirtschaftlichen Hintergründe eines Handelns aufzuzeigen. Gerade in komplexen Sachverhalten sind die Staatsanwaltschaften oftmals überfordert, den Blick fürs Gesamte zu behalten und verlieren sich in kleinteiligen Vorwürfen, die vom Beschuldigten in dem Moment gar nicht nachvollzogen werden können. Hier ist dann eine Überprüfung der Ermittlungsarbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft gefordert. Hier bemühe ich mich im Vorhinein schon die Weichen für einen möglichst erfolgreichen Abschluss eines Ermittlungsverfahrens oder Strafprozesses zu stellen: ich nehme dann schon Kontakt zu den Sachbearbeitern auf, um Vorgespräche zu führen und die Vorwürfe in die richtige Richtung zu lenken.

Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht
Frau Rechtsanwältin von Gronefeld vertritt mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzstrafrecht kompetent und zuverlässig in diesem Bereich Ihre Rechte. Gerne können Sie mich für einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen.