Notar – Grundschuld
Wenn Sie von einer Bank Geld benötigen, das für eine Immobilie verwendet wird – sei es für die Finanzierung eines Grundstückes oder Hauses oder für eine Immobiliensanierung, dann verlangt die Bank von Ihnen in der Regel eine sogenannte Immobiliarsicherheit oder auch Grundpfandrecht. Das kann eine Grundschuld oder eine Hypothek sein. Meistens wird die Bank eine Grundschuld fordern. Damit verbunden ist in der Regel ein persönliches Schuldanerkenntnis in Höhe des Darlehens, für das Sie sich auch der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Wenn Sie Ihr Darlehen nicht bezahlen, kann sich die Bank also aussuchen, ob sie die Immobilie ggf. zwangsversteigert oder lieber in Ihr anderes Vermögen vollstreckt – also zum Beispiel in Ihr Gehalt beim Arbeitgeber.
Wegen dieser Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist die Grundschuld auch beurkundungspflichtig (Warnfunktion). Die Unterlagen für eine Grundschuld erhalten Sie von Ihrer Bank. Wir müssen die Formulare der Bank verwenden, aber passen diese selbstverständlich an und überprüfen, ob die Formulare der aktuellen Rechtslage entsprechen.
Wenn Sie Ihr Darlehen abbezahlt haben, verschwindet das Grundpfandrecht jedoch nicht automatisch aus dem Grundbuch: hierfür müssen Sie einen Löschungsantrag beim Grundbuchamt stellen, bei dem ich Ihre Unterschrift beglaubige und dazu die Löschungsbewilligung der Bank mitbringen. Die weitere Abwicklung übernehmen wir für Sie!
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