Ablauf eines Steuer-Strafverfahrens

Ablauf eines Strafverfahrens

Einleitung wegen Anfangsverdachtes

Zunächst leitet die Steuerfahndung ein Strafverfahren ein, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dieser Anfangsverdacht besteht zum Beispiel bei anonymen Anzeigen, Hinweisen von anderen Behörden, Erkenntnissen des sachbearbeitenden Finanzamtes oder von Betriebsprüfern.

Das Ermittlungsverfahren wird manchmal dem Steuerschuldner sofort bekannt gegeben, manchmal erlangt dieser erst bei weiteren Maßnahmen des Finanzamtes Kenntnis davon – beispielweise bei Durchsuchungen. Hierbei setzt die Behörde auf den Überraschungseffekt, damit der Steuerschuldner nicht durch vorherige Kenntnis vom Verfahren Informationen verschwinden lassen kann.

Bei einem Beratungsgespräch besprechen wir den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens und folgende Punkte:

  • Kontakt zur Steuerfahndung
  • Akteneinsicht
  • Verteidigungsstrategie
  • Einigung mit der Steuerfahndung
  • Strafbefehl und Gerichtsverfahren