Arbeitsrecht: Was ist eine Abmahnung?
Nicht jede Unmutsäußerung, Ermahnung oder Vorhaltung hat Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis. Vielmehr muss vom Arbeitgeber eine formale Abmahnung ausgesprochen werden, um rechtliche Konsequenzen zu haben.
Anforderungen an eine Abmahnung
Eine Abmahnung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten sehr genau beschreibt. Dies umfasst:
- Genauigkeit: Der Arbeitgeber muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, einschließlich Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes.
- Rüge des Vertragsverstoßes: Das Verhalten muss als Vertragsverstoß gerügt werden, verbunden mit der Aufforderung an den Arbeitnehmer, solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
- Hinweis auf Konsequenzen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass im Falle einer Zuwiderhandlung oder Wiederholungsgefahr eine Kündigung droht.
Beispiele für Vertragsverstöße
- Arbeitszeitverstoß: Nichteinhaltung der Arbeitszeiten, Verspätungen, Überziehen von Pausen.
- Ignorieren von Arbeitsvorgaben: Nichtbefolgen von Anweisungen oder Arbeitsanweisungen.
- Unerlaubte Privatnutzung von Firmeneigentum: Nutzung von Firmen-Pkw, Telefon, Internet für private Zwecke.
- Verspätete Krankmeldungen: Nicht rechtzeitige Mitteilung über eine Krankmeldung.
- Beleidigungen: Beleidigungen von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden.
- Sexuelle Belästigung: Unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz.
Bedeutung der Abmahnung
Eine Abmahnung ist besonders wichtig, wenn der Arbeitgeber später aus verhaltensbedingten Gründen kündigen möchte. Ohne eine vorherige erfolglose Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung nicht auf das Fehlverhalten gestützt werden. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche fristlose Kündigungen.
Form und Frist
- Form: Eine Abmahnung kann mündlich erfolgen, aus Beweiszwecken wird jedoch die Schriftform bevorzugt.
- Frist: Es gibt keine bestimmte Frist, binnen derer eine Abmahnung nach einem vertragswidrigen Verhalten ausgesprochen werden muss.
Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung
- Nicht unterschreiben: Eine schriftliche Abmahnung sollte nicht unterschrieben werden, wenn dadurch ein Anerkenntnis des Fehlverhaltens abgegeben wird.
- Beweise sichern: Sichern Sie Beweise, die die Unberechtigung der Abmahnung unterstützen.
- Gegendarstellung: Geben Sie eine Gegendarstellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab, die zur Personalakte genommen wird.
- Betriebsrat einschalten: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, können Sie diesen um Unterstützung und Vermittlung bitten.
Rechtliche Schritte
- Rücknahme der Abmahnung: Eine unberechtigte Abmahnung muss der Arbeitgeber zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen. Kommt er diesem Anspruch nicht nach, kann dies rechtlich vor dem Arbeitsgericht verfolgt werden.
Unsere Unterstützung
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie im Vorgehen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Abmahnungen zu bekämpfen.
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