Notar – Gesellschaften

Alles, was das Gesetz im Handelsregister veröffentlicht haben möchte, muss durch einen Notar beantragt werden. Dazu gehören fast alle GmbH-Verträge wie Gründung, Anteilsübertragung, Geschäftsführerwechsel, aber auch alle Vorgänge auf der Vorstands- und Aufsichtsratsebene einer Aktiengesellschaft. Hier müssen in der Regel die Gesellschafterbeschlüsse beurkundet werden.

Bei Personenhandelsgesellschaften wie einer Kommanditgesellschaft oder einer oHG (offenen Handelsgesellschaft) genügt in der Regel die Handelsregisteranmeldung, die durch den Notar in digitaler Form ans Handelsregister übermittelt wird.

Auch, wenn Sie eine Gesellschaft auflösen oder liquidieren möchten, benötigen Sie eine beglaubigte Mitteilung ans Handelsregister.

Wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist, sprechen Sie uns gerne an.

Hier finden Sie weitere Informationen über die Gründung einer GmbH:

Hier finden Sie weitere Informationen über die Liquidation einer GmbH/UG: