Steuerstrafrecht

Sie haben Besuch oder Post von der Steuerfahndung? Die Betriebsprüferin eröffnet Ihnen, dass sie die Sache an die Steuerfahndung weitergibt? Sie haben Sorge, dass es demnächst zu einer solchen Situation kommt?

Erst mal gilt: Ruhig bleiben und durchatmen! Auch Steuerfahnder machen nur Ihre Arbeit. Aber es gibt ein paar Möglichkeiten, ein solches Verfahren schon im frühen Stadium so zu steuern, dass es nicht eskaliert.

Vermeiden Sie unter anderem unbedingt beim Erstkontakt eine sachliche Auseinandersetzung. Besser ist es, erst Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt beantragen zu lassen und sich danach mit seiner Unterstützung mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Selten, aber manchmal eben doch, kann ein Steuerstrafverfahren wegen Nichterweislichkeit eingestellt werden. Häufig gibt es Einstellungen gegen Geldauflage oder Geldstrafen. In einigen Fällen kann ein Steuerstrafverfahren sogar wegen Nichterweislichkeit eingestellt werden.

Hier kann Rechtsanwältin von Gronefeld Sie zusammen mit Ihrem oder einem anderen Steuerberater unterstützen- zum einen sorgt sie dafür, dass es zu keiner Eskalation kommt, damit Sie Ihren Betrieb aufrecht erhalten können. Zum anderen bemüht sie sich, schon im Steuerverfahren die Weichen für eine möglichst geringe Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu stellen. Eine frühzeitige Anfrage lohnt sich daher!

Auch bei Selbstanzeigen berät Sie Rechtsanwältin von Gronefeld gerne. Die Voraussetzungen für sogenannte strafbefreiende Selbstanzeigen sind zum 01.01.2015 weiter verschärft worden – nunmehr müssen die letzten zehn Jahre rückwirkend noch offengelegt werden. Einfacher ist es dadurch nicht geworden. Daher lohnt es sich, ggf. auch nur zu einer Beratung zu kommen. Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und alles, was Sie mit uns besprechen, bleibt daher geheim. Selbst wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess als Zeuge vorgeladen wird, wird er zu den Tatsachen, die die Mandanten ihm vertraulich im Rahmen eines Mandates mitgeteilt haben, nichts aussagen. Wenn wir also gemeinsam zu dem Schluß kommen, dass keine Selbstanzeige gestellt werden soll, erfährt davon auch niemand.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens…

Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht

Durch den Titel Fachanwalt / Fachanwältin weist ein Anwalt besondere Fachkenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten nach.

Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Kammer eine theoretische Fortbildung von 160 Stunden mit erfolgreichen Klausuren und 50 Fälle in den Bereichen Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses, Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:

  1. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  2. Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  3. Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht,

Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens zehn rechtsförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) sein.

Nach Erhalt des Fachanwaltstitel müssen zudem jährliche Fort- und Weiterbildungen besucht werden (teilnehmend oder dozierend) oder alternativ kann der Anwalt auch wissenschaftlich publizieren um den Titel zu erhalten.

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht vertritt Rechtsanwältin und Notarin von Gronefeld kompetent und zuverlässig Ihre Rechte. Gerne können Sie uns für einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen.