Wie weise ich mein Erbrecht nach?

Auch wenn der Grund nicht erfreulich ist, so ist das Erben selbst meistens erfreulich – aber wie gelangen Sie an den Nachlass? Die meisten Banken und Institutionen verlangen einen Nachweis über das Erbrecht, den sogenannten Erbschein.

Erbschein beantragen

  • Beantragung: Über einen Notar können Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Das Nachlassgericht prüft Ihre Berechtigung, hört mögliche andere Erben an und stellt den Erbschein aus.
  • Inhalt des Erbscheins: Der Erbschein enthält Informationen über die Erben und deren Erbquoten.
  • Verwendung: Mit dem Erbschein können Sie Banken, Behörden und Versicherungen Ihr Erbrecht nachweisen. Der Erbschein wird allgemein anerkannt.

Europäisches Nachlasszeugnis

  • Beschränkung des deutschen Erbscheins: Ein deutscher Erbschein weist nur Ihre Berechtigung über Vermögen in Deutschland aus.
  • EU-Erbrechtsverordnung: Seit August 2015 gibt es die Möglichkeit, ein europäisches Nachlasszeugnis beim deutschen Nachlassgericht zu beantragen. Dieses wird auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, die den deutschen Erbschein bisher nicht anerkannt haben (z.B. Spanien).

Umschreibung von Immobilieneigentum

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag: Zur Umschreibung von Immobilieneigentum reicht in der Regel ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag aus. Diese Dokumente müssen vom Nachlassgericht eröffnet worden sein. Die Eröffnungsniederschrift ist beim Antrag auf Umschreibung beizufügen.
  • Direkte Umschreibung: Sie können das Immobilieneigentum ohne weitere Mitwirkung von Behörden oder einem Notar direkt beim Grundbuchamt umschreiben lassen. Wenn der Umschreibungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gestellt wird, ist der Vorgang kostenfrei.
  • Erbschein bei Unsicherheiten: Wenn sich die Erbfolge aus den vorgelegten Dokumenten nicht eindeutig ergibt, kann das Grundbuchamt einen Erbschein anfordern.

Unrichtigkeiten im Erbschein

  • Einziehung des Erbscheins: Auch Erbscheine sind nicht immer korrekt. Der wahre Erbe kann die Einziehung eines unrichtigen Erbscheins beantragen.
  • Rechtshandlungen auf Basis des alten Erbscheins: Rechtshandlungen, die im guten Glauben auf Basis eines unrichtigen Erbscheins erfolgt sind, können in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.

Beratung und Unterstützung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zu Erbscheinen und dem europäischen Nachlasszeugnis. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, der Einziehung von Erbscheinen und bei Gegenvorstellungen im Erbscheinsverfahren.

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