Wer wird Erbe, wenn es kein Testament gibt?

Fehlt ein Testament, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Im Unterschied zu anderen Ländern der Europäischen Union gibt es in Deutschland auch ein Ehegattenerbrecht (auch für Lebenspartner): nach den gesetzlichen Regelungen erben diese in der Regel die Hälfte (bei Zugewinngemeinschaft).

Die Kinder erben – kurz gesagt – den Rest. Zu den Kindern gehören eheliche, nichteheliche und auch adoptierte Kinder. Sollten Kinder bereits verstorben sein, so treten deren Abkömmlinge an deren Stelle. Das bedeutet also, dass der Enkel des Erblassers anstelle des Kindes erbt.

Die gesamte gesetzliche Erbfolge richtet sich nach den sogenannten Erbordnungen. Es gibt Erben 1., 2., 3. usw. Ordnung. Es erben damit zunächst die Erben 1. Ordnung, dann 2. Ordnung, 3. Ordnung usw.

Die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge gehören zu den Erben der 1. Ordnung. Wenn keine Erben 1. Ordnung mehr am Leben sind, erbt die 2. Ordnung.

Zu den Erben der 2. Ordnung gehören die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder und Abkömmlinge. Wenn es also keine Erben 1. Ordnung mehr gibt, erben zunächst die Eltern des Erblassers. Sind diese ebenfalls verstorben, geht das Erbe an die Geschwister des Erblassers – und wenn diese ebenfalls verstorben sind, an die Abkömmlinge dieser.

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sie erben dann, wenn es weder Erben der 1. noch der 2. Ordnung gibt.

Wichtig hierbei ist, dass diese Erbfolge immer neben dem Erbrecht des Ehegatten/Lebenspartners steht. Was oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass ohne Testament eben die Angehörigen des Erblassers neben dem Ehegatten/Lebenspartner immer miterben. Gerade wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, ist die Errichtung eines Testaments sinnvoll. Hier ist nur zu beachten, dass die Eltern des Erblassers, wenn sie noch am Leben sind, auch noch ein Pflichtteilsrecht haben, wenn sie testamentarisch ausgeschlossen werden.