Beratungskosten

Rechtsberatung ist nicht kostenlos, es fallen Beratungskosten an.

Grundlage der Vergütung

In Deutschland gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das zwingende Abrechnungsregeln vorgibt. In der Regel orientieren sich die Kosten an Ihrem wirtschaftlichen Interesse, dem sogenannten Gegenstandswert. Das bedeutet, dass beispielsweise im Falle des Einklagens einer Forderung von 17.000 € sich die entstehenden Gebühren am Gegenstandswert von 17.000 € orientieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum anwaltlichen Gebührenrecht: https://brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/

Honorarvereinbarungen

In bestimmten Fällen schließen wir Honorarvereinbarungen ab – dabei wird in der Regel ein Stundensatz oder die Erhöhung einer gesetzlichen Gebühr vereinbart. Die Einzelheiten werden dann mit Ihnen besprochen.

Kostenübernahme durch Dritte

Das gilt natürlich auch, wenn Dritte die Kosten übernehmen – zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung. Auch die Gegenseite ist verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen – wenn diese in einem Rechtsstreit unterliegt. Allerdings bedeutet das dann trotzdem, dass Sie unsere Tätigkeit zunächst vorfinanzieren müssen und wir danach die Kosten von der Gegenseite wieder zurückholen können. Bei Vergütungsvereinbarungen muss die andere Seite nur die gesetzlichen Gebühren erstatten.

Prozesskostenhilfe

Das deutsche Recht bietet auch die sogenannte Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe an, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine eingeschränkte Vorfinanzierung von Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie allerdings in einem Prozess unterliegen, müssen Sie dann sowohl Ihre eigenen Kosten wie auch die Kosten der Gegenseite ausgleichen. Dies gilt selbst dann, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wurde.

Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier …

Fragen im konkreten Fall?

Sprechen Sie uns dazu an. Nichts ist unangenehmer als Kosten, mit denen man nicht gerechnet hat, für alle Seiten.