Notar – Adoption

Notare und Notarinnen sind verpflichtet ihre Vergütung für notarielle Tätigkeiten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab zu rechnen. Ziel ist es, dass die notarielle Tätigkeit in jedem Notarbüro bundesweit das Gleiche kostet.

Viele Amtstätigkeiten werden dabei auch ohne eine kostendeckende Gebühr durchgeführt, dies wird jedoch dadurch ausgeglichen, dass bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmt werden, so dass ein ausgeglichenes Gebührensystem entstanden ist.

Eine Abweichung vom Gerichts- und Notarkostengesetz für eine notarielle Dienstleistung ist nicht zulässig, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Bundesnotarkammer: https://www.notar.de/themen/notarkosten