Ehe
Mit der Eheschließung entstehen zwischen den Ehegatten Rechte und Pflichten. Diese umfassen unter anderem folgende Bereiche:
Güterstand
- Zugewinngemeinschaft: Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Bei Beendigung der Ehe (durch Tod oder Scheidung) besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dieser kann durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden.
Erbrecht
- Gesetzliches Erbrecht: Durch die Eheschließung erlangen die Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB) sowie einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 Abs. 2 BGB). Die Höhe des Erbanspruchs hängt vom Güterstand der Eheleute und der Anzahl der Kinder ab. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Unterhaltspflichten
- Familienunterhalt: Während der intakten Ehe sind die Ehegatten einander zum Familienunterhalt verpflichtet.
- Trennungsunterhalt: Nach der Trennung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
- Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche bestehen.
Notvertretungsrecht in Gesundheitssorge
- Notvertretungsrecht: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Ehegatten ein Notvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Dieses Recht ermöglicht es einem Ehegatten, für maximal sechs Monate Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten für den anderen Ehegatten zu treffen, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies umfasst unaufschiebbare Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe.
Renten und Versorgungsausgleich
- Teilhabe an Renten: Während der Ehe haben die Ehegatten Teilhabe an der Entwicklung der Renten des Partners, sei es in den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen, der Beamtenversorgung oder einer betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge.
- Versorgungsausgleich: Bei Scheidung der Ehe findet der Versorgungsausgleich gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz statt, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Ehepartner geteilt und ausgeglichen werden.
Beendigung der Ehe
Eine Ehe wird entweder durch den Tod eines Ehegatten beendet oder aber durch Scheidung. In seltenen Ausnahmefällen kann auch die Eheschließung aufgehoben werden.
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