Notar – Immobilienverträge

Das deutsche Gesetz sieht für einen Kaufvertrag über ein Grundstück, einschließlich eines darauf stehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung, die notarielle Beurkundung vor. Die Aufgabe des Notars besteht darin, die größten Risiken auszugleichen:

Risiko des Verkäufers: Der Verkäufer übergibt sein Eigentum, erhält aber möglicherweise kein Geld.
Risiko des Käufers: Der Käufer bezahlt den Kaufpreis, erwirbt aber möglicherweise kein Eigentum.

Einbindung von Banken

In der Regel sind auch die finanzierenden Banken beteiligt:

  • Neue Bank: Die neue Bank finanziert nur, wenn die alte Bank nicht mehr im Grundbuch steht.
  • Alte Bank: Die alte Bank gibt ihre Sicherheit nur auf, wenn sie die restliche Finanzierung aus dem Kaufpreis erhält.

Die Interessen werden durch ein etabliertes Regelsystem aus Hin- und Hersicherungen, Grundschuldeintragungen und Treuhandaufträgen gewahrt.

Erfahren Sie mehr über Grundschulden

Aufgaben des Notars

Meine Mitarbeiter und ich sorgen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung dafür, dass keine Seite zu kurz kommt und jeder zu seinem Recht gelangt. Dies umfasst:

  • Genehmigungen und Zustimmungserklärungen: Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungserklärungen.
  • Finanzamt: Information des Finanzamts, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Bauträgerverträge

Ein Bauträgervertrag wird geschlossen, wenn Sie eine Immobilie erwerben, die noch gebaut werden soll. Der Notar stellt sicher, dass der Bauträgervertrag alle wichtigen Punkte regelt und die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben.

Mehr Informationen zu Bauträgerverträgen finden Sie hier

Überlassungsverträge

Überlassungsverträge regeln die unentgeltliche Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken. Sie sind oft Teil von Erbschafts- oder Schenkungsregelungen und müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.

Details zu Überlassungsverträgen finden Sie hier

Kaufvertrag über ein Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie die Berechtigung, auf einem bestimmten Grundstück ein Haus zu bauen, das Ihnen dann gehört. Für diese Berechtigung zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Grundstück selbst verbleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers. Nach Ablauf einer Frist (meist 60-100 Jahre) läuft der Erbbaurechtsvertrag ab, und das Eigentum am Haus fällt meist an den Erbbaurechtsgeber zurück, oft gegen eine Entschädigung. Erbbaurechtsverträge können jedoch auch andere Gestaltungen vorsehen.

Ablauf und Absicherung

Immobilienkaufverträge

  • Vorbereitung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf und stimmt ihn mit den Parteien ab.
  • Beurkundung: Beide Parteien unterschreiben den Vertrag in Anwesenheit des Notars.
  • Abwicklung: Der Notar sorgt für die Eintragung der Grundschuld, die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung und die Umschreibung im Grundbuch.

Erbbaurechtsverträge

  • Vertragserstellung: Der Notar erstellt den Erbbaurechtsvertrag und stimmt ihn mit den beteiligten Parteien ab.
  • Beurkundung: Beide Parteien unterschreiben den Vertrag in Anwesenheit des Notars.
  • Abwicklung: Der Notar sorgt für die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch und die Sicherstellung der Rechte und Pflichten der Parteien.

Erklärfilm Immobilienkauf

Hier finden Sie einen Link zu einem Erklärfilm der Bundesnotarkammer zum Thema Immobilienkauf, den wir sehr empfehlen: https://www.notar.de/themen/immobilien/erklaerfilm


Kontakt und Beratung

Wenn Sie Fragen zu Immobilienkaufverträgen oder Erbbaurechtsverträgen haben, stehe ich Ihnen als Notarin für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.


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