Notar – Immobilienverträge

Immobilienkaufverträge

Das deutsche Gesetz sieht für einen Kaufvertrag über ein Grundstück (hierbei ist das darauf stehende Haus immer mit verkauft) oder eine Eigentumswohnung notarielle Beurkundung vor. Ich als Notarin habe hierbei die Aufgabe, die größten Risiken auszugleichen:

  • das Risiko, dass der Verkäufer sein Eigentum übergibt und dafür aber kein Geld bekommt und
  • andersherum das Risiko des Käufers, dass er etwas bezahlt, aber kein Eigentum erwirbt.

Gleichzeitig dabei ist in der Regel der dritte Spieler am Tisch – die finanzierenden Banken – mit einzubeziehen: die neue Bank finanziert nur, wenn die alte Bank nicht mehr im Grundbuch steht und die alte Bank gibt ihre Sicherheit nur auf, wenn sie die restliche Finanzierung aus dem Kaufpreis erhält. Die Interessen werden hier durch ein eingespieltes Regelsystem aus Hin- und Hersicherungen, Grundschuldeintragungen und Treuhandaufträgen gewahrt.

Meine Mitarbeiter und ich sorgen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung dafür, dass keine Seite zu kurz und jeder zu seinem Recht kommt. Außerdem holen wir alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungserklärungen ein und informieren (gesetzliche Pflicht!) das Finanzamt.

Kaufvertrag über ein Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht kaufen Sie die Berechtigung, auf einem bestimmten Grundstück ein Haus zu bauen, dass Ihnen dann auch gehört. Für diese Berechtigung zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Grundstück verbleibt nämlich in seinem Eigentum. Nach Ablauf einer Frist (meist 60-100 Jahre) läuft der Erbbaurechtsvertrag ab und das Eigentum am Haus fällt meist an den Erbbaurechtsgeber zurück – oftmals gegen Entschädigung. Erbbaurechtsverträge können aber auch andere Gestaltungen vorsehen.