FAQ- Insolvenzrecht

  • Was passiert, wenn ich meine Schulden nicht bezahlen kann?

Egal, ob Sie als Privatperson oder als Firma Verbindlichkeiten eingegangen sind, bleiben nicht bezahlte Schulden bestehen, solange nicht Verjährung eingetreten ist. Der jeweilige Gläubiger kann entscheiden, wie er die Verjährung unterbricht oder hemmt: entweder durch ein Mahn- oder Klageverfahren oder auch durch ein von Ihnen abgegebenes Schuldanerkenntnis oder Ratenzahlungen. Um die Forderung zwangsweise einzutreiben, muss der Gläubiger die Forderung titulieren lassen. Erst, wenn er einen Titel in der Hand hält, kann er die Zwangsvollstreckung in der Regel beim Gerichtsvollzieher beauftragen.

  • Was passiert bei einer Zwangsvollstreckung?

Der Gerichtsvollzieher kann Ihr Vermögen pfänden oder das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht kann Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erlassen, mit denen zum Beispiel Ihr Konto gesperrt wird. Wenn Sie dem Gerichtsvollzieher nicht antworten und der Gläubiger über eine Vermögensauskunft auch eine zwangsweise Durchsetzung dieser Auskunftspflicht beantragt hat, kann das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen. Sie sollten daher in jedem Fall Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen, wenn er Sie anschreibt oder von Ihnen eine Auskunft über Ihr Vermögen erhalten möchte. Übrigens – die unrichtige/unvollständige Abgabe einer Vermögensauskunft ist als falsche eidesstattliche Versicherung ebenfalls strafbar und wird auch verfolgt. Der Gläubiger kann alle zwei Jahre eine neue Vermögensauskunft fordern.

  • Bin ich verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Natürliche Personen (also Privatpersonen) haben keine Insolvenzantragspflicht. Das kann anders aussehen, wenn Sie Geschäftsführer oder Vorstand einer juristischen Person (Gesellschaften, Vereine, etc.) sind. Diese müssen in der Regel binnen drei Wochen, nachdem Sie festgestellt haben, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft/den Verein beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Wenn dies nicht geschieht, machen Sie sich strafbar.

  • Was sind die Vorteile einer Insolvenz?

Wenn Sie absehen, dass Sie in einer Frist von etwa 3 Jahren die aufgebauten Schulden nicht abzahlen können, kann eine Insolvenz der richtige Weg sein. Ein Insolvenzantrag ist verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung. Wenn Sie eine gewisse Zeit (in der Regel 3 Jahre) abgewartet haben und Ihren Pflichten gegenüber einem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht nachgekommen sind, können Ihnen alle bestehenden und/oder angemeldeten Forderungen erlassen werden. Dies ist die sogenannte Restschuldbefreiung.

  • Welche Forderungen können im Insolvenzverfahren erlassen werden?

Es werden nur „gewöhnliche“ Schulden erlassen. Nicht darunter fallen Forderungen aus unerlaubter Handlung, Strafen und Bußgelder, Unterhaltsschulden (unter gewissen Voraussetzungen) sowie Steuerschulden, soweit sie aus einer Steuerstraftat stammen.  Trotz solcher vorhandenen Schulden und nur einer teilweisen Restschuldbefreiung kann eine Insolvenz helfen – nach der Wohlverhaltensperiode von drei Jahren ist es meistens einfacher, sich mit den noch verbleibenden Gläubigern über einen Vergleich zu einigen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren?

Vor einiger Zeit gab es noch rechtliche Unterschiede zwischen diesen Verfahren, die aber inzwischen fast nicht mehr bestehen. Trotzdem muss der „richtige“ Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden: Unternehmen mit einem laufenden Gewerbebetrieb sowie ehemalige Selbständige mit über 19 Gläubigern oder Gläubigern aus einem Arbeitsverhältnis (Berufsgenossenschaften, Lohnsteuerschulden, Lohnschulden u. ä.) stellen einen Regelinsolvenzantrag. Verbraucher (in der Regel also Privatpersonen) stellen einen Verbraucherinsolvenzantrag. Der Antrag ist nur zulässig, wenn zuvor ein Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt wurde. Auch vor einem Regelinsolvenzantrag können Sie natürlich Maßnahmen zur Schuldenbereinigung treffen – sprechen Sie uns bitte dazu an.

  • Gibt es Möglichkeiten, meinen Betrieb über eine Insolvenz zu retten?

Ein Insolvenzantrag muss nicht immer das Ende eines Betriebes sein. Insolvenzverwalter sind ausgebildete Sanierer – das heißt, dass sie sich, wenn die Situation eines Betriebes es zulässt, auch darum bemühen, einen Betrieb unter Aufgabe von „Altlasten“ fortzuführen. Hierzu kann der Insolvenzverwalter auch zunächst nur ein vorläufiges Verfahren durchführen, in dem er sich unter anderem auch um Insolvenzgeld für die Angestellten bemüht. Nicht alle Insolvenzverwalter verfügen nach unserer Ansicht über ausreichend Fortführungskenntnisse. Sie können daher beim Gericht auch Vorschläge machen, welcher Insolvenzverwalter Ihre Insolvenz durchführen kann. Zu einer Beratung bei uns bringen Sie bitte mindestens folgende Unterlagen mit: Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Monate, betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Dezembers des vorangegangenen Jahres (dort sind nämlich die Jahressummen enthalten!) und eine Aufstellung Ihrer Gläubiger mit der ungefähren Forderungshöhe. Manchmal kommt auch eine (Teil-)Übertragung des Betriebes oder der Betriebsmittel (gegen Zahlung natürlich!) auf eine dritte Person in Frage. Wir beraten Sie gern.

  • Was ist ein Treuhänder?

Wenn Sie einen Insolvenzantrag gestellt haben, legt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter fest – Sie können natürlich Vorschläge machen, wer Insolvenzverwalter werden soll. Mit dem Insolvenzantrag beantragen Sie als Privatperson gleichzeitig die Restschuldbefreiung. Die beiden Verfahren – Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren laufen gleichzeitig. Wenn das Insolvenzverfahren beendet wurde, kann das andere Verfahren noch nicht beendet sein. Für die Zeit, in der nur das Restschuldbefreiungsverfahren läuft, nennt man den Insolvenzverwalter dann „Treuhänder“. Er heißt deswegen Treuhänder, weil Sie in dieser Zeit den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts an ihn abgetreten haben. Er verwaltet diese Beträge treuhänderisch und kehrt sie anschließend oder zwischendurch an die Gläubiger aus.

  • Wie finanziere ich eine Insolvenzberatung bzw. einen Insolvenzantrag?

Sprechen Sie uns bitte an, ggf. haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe durch das Land Niedersachsen.