Ablauf eines Steuer-Strafverfahrens
Einleitung des Strafverfahrens
Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dieser Anfangsverdacht kann durch verschiedene Quellen entstehen:
- Anonyme Anzeigen
- Hinweise von anderen Behörden
- Erkenntnisse des sachbearbeitenden Finanzamtes
- Feststellungen von Betriebsprüfern
Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens
Das Ermittlungsverfahren wird dem Steuerschuldner manchmal sofort bekannt gegeben. Oft erfährt der Betroffene jedoch erst bei weiteren Maßnahmen des Finanzamtes, wie z.B. bei Durchsuchungen, von dem Verfahren. Die Behörde setzt hierbei auf den Überraschungseffekt, um zu verhindern, dass der Steuerschuldner durch vorherige Kenntnis Informationen verschwinden lassen kann.
Ablauf eines Steuerstrafverfahrens
Bei einem Beratungsgespräch besprechen wir den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens und die folgenden Punkte im Detail:
1. Kontakt zur Steuerfahndung
Es ist wichtig, dass der erste Kontakt zur Steuerfahndung sorgfältig vorbereitet wird. Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen und lassen Sie sich rechtlich beraten.
2. Akteneinsicht
Ein wesentlicher Schritt in der Verteidigung ist die Beantragung der Akteneinsicht. So erhalten wir einen Überblick über die Vorwürfe und Beweismittel und können die weitere Vorgehensweise planen.
3. Verteidigungsstrategie
Basierend auf den Informationen aus der Akteneinsicht entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dies kann je nach Fall unterschiedliche Ansätze beinhalten, wie z.B. die Klärung von Missverständnissen oder die Vorlage entlastender Beweise.
4. Einigung mit der Steuerfahndung
In vielen Fällen ist eine Einigung mit der Steuerfahndung möglich. Dies kann zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage oder eine geringere Strafe führen.
5. Strafbefehl und Gerichtsverfahren
Falls keine Einigung erzielt wird, kann es zu einem Strafbefehl oder einem Gerichtsverfahren kommen. Wir vertreten Sie kompetent und setzen uns für Ihre Rechte ein, um ein möglichst positives Ergebnis zu erreichen.
Unsere Unterstützung
Durch unsere Erfahrung im Steuerstrafrecht können wir Ihnen helfen, das Verfahren bestmöglich zu steuern und zu einem positiven Abschluss zu bringen. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.
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