Ablauf eines Steuer-Strafverfahrens

Einleitung des Strafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dieser Anfangsverdacht kann durch verschiedene Quellen entstehen:

  • Anonyme Anzeigen
  • Hinweise von anderen Behörden
  • Erkenntnisse des sachbearbeitenden Finanzamtes
  • Feststellungen von Betriebsprüfern

Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

Das Ermittlungsverfahren wird dem Steuerschuldner manchmal sofort bekannt gegeben. Oft erfährt der Betroffene jedoch erst bei weiteren Maßnahmen des Finanzamtes, wie z.B. bei Durchsuchungen, von dem Verfahren. Die Behörde setzt hierbei auf den Überraschungseffekt, um zu verhindern, dass der Steuerschuldner durch vorherige Kenntnis Informationen verschwinden lassen kann.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Bei einem Beratungsgespräch besprechen wir den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens und die folgenden Punkte im Detail:

1. Kontakt zur Steuerfahndung

Es ist wichtig, dass der erste Kontakt zur Steuerfahndung sorgfältig vorbereitet wird. Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen und lassen Sie sich rechtlich beraten.

2. Akteneinsicht

Ein wesentlicher Schritt in der Verteidigung ist die Beantragung der Akteneinsicht. So erhalten wir einen Überblick über die Vorwürfe und Beweismittel und können die weitere Vorgehensweise planen.

3. Verteidigungsstrategie

Basierend auf den Informationen aus der Akteneinsicht entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dies kann je nach Fall unterschiedliche Ansätze beinhalten, wie z.B. die Klärung von Missverständnissen oder die Vorlage entlastender Beweise.

4. Einigung mit der Steuerfahndung

In vielen Fällen ist eine Einigung mit der Steuerfahndung möglich. Dies kann zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage oder eine geringere Strafe führen.

5. Strafbefehl und Gerichtsverfahren

Falls keine Einigung erzielt wird, kann es zu einem Strafbefehl oder einem Gerichtsverfahren kommen. Wir vertreten Sie kompetent und setzen uns für Ihre Rechte ein, um ein möglichst positives Ergebnis zu erreichen.


Unsere Unterstützung

Durch unsere Erfahrung im Steuerstrafrecht können wir Ihnen helfen, das Verfahren bestmöglich zu steuern und zu einem positiven Abschluss zu bringen. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.


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