Notarielle Dienstleistungen

Als freiberufliche Anwaltsnotarin gehört Frau Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld zur sogenannten “vorsorgenden Rechtspflege”. Die Aufgaben von einem Notar oder einer Notarin bestehen in der Beurkundung von Rechtsvorgängen, soweit es im Gesetz vorgeschrieben ist: das sind zum Beispiel Grundstücksverträge, Übertragungsverträge, Gesellschaftsverträge, Testamente und Erbverträge oder Eheverträge oder auch Adoptionen.

Außerdem beurkunde ich natürlich auch dann, wenn es die Beteiligten wünschen. Dies ist dann der Fall, wenn wichtige Verträge einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen oder eine besondere Beweisfunktion erfüllt werden soll. Zusätzlich beglaubige ich Unterschriften und Abschriften und beurkunde Gesellschafterversammlungen, die Vornahme von Verlosungen, die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, das Anlegen von Siegeln und das Ausstellen von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Letztlich habe ich auch die Aufgabe, Wertgegenstände und Geld zu verwahren, behördliche Genehmigungen einzuholen, Entwürfe von Urkunden anzufertigen und die Beteiligten in nichtprozessualen Angelegenheiten zu beraten.

Diese Aufgaben erfüllt ein Notar oder eine Notarin unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten – ich berate also nicht für die eine oder die andere Seite, sondern schaffe einen Interessenausgleich durch eine Einigung. Hierzu muss ich den wahren Willen der Beteiligten erforschen. Das geht natürlich nicht ohne Ihre Mithilfe! Wenn Sie also einen Termin bei mir wahrnehmen, seien Sie deutlich und teilen mir auch Bedenken mit, die Sie selbst für eventuell verfehlt halten – nur so kann ein echter Interessenausgleich gelingen.