Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben. Dabei unterscheidet man zwischen Naturalunterhalt (Gewährung von Kost und Logis und Sachleistungen) und Barunterhalt (Zahlung eines Geldbetrages).
Gesetzliche Grundlagen
- Rechtliche Regelung: Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen werden durch die „Düsseldorfer Tabelle” ergänzt, die als allgemein anerkannte Leitlinie dient, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich ist.
- Aktualisierung: Die Düsseldorfer Tabelle wurde zuletzt zum 1. Januar 2024 angepasst.
Höhe des Unterhaltsanspruches
Die Höhe des Unterhaltsanspruches hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Alter des Kindes: Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern.
- Ausbildung: Berücksichtigung, ob das Kind sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet oder bereits eine Ausbildung macht.
- Wohnsituation: Ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder einen eigenen Hausstand führt.
- Einkünfte des Kindes: Eigene Einkünfte des Kindes werden berücksichtigt, um den Bedarf festzustellen.
Unterhaltsverpflichtung der Eltern
- Gemeinsame Verpflichtung: Grundsätzlich sind beide Eltern anteilig für den Unterhalt des Kindes zuständig.
- Trennung der Eltern: Wenn die Eltern getrennt leben und das minderjährige Kind überwiegend von einem Elternteil betreut wird, muss der andere Elternteil in der Regel den Unterhalt durch Geldzahlung leisten.
- Volljährige Kinder: Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt oder ob es einen eigenen Haushalt führt. Es gibt kein festes Datum, an dem die Unterhaltspflicht automatisch erlischt.
Anrechnung von Kindergeld
- Minderjährige Kinder: Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
- Volljährige Kinder: Das Kindergeld wird in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Auskunftspflichten
- Eltern: Mit der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt geht auch die Verpflichtung einher, dem Kind Auskunft über die Einkünfte zu erteilen.
- Kinder: Das unterhaltsberechtigte Kind muss dem unterhaltspflichtigen Elternteil Auskunft über eigene Einkünfte erteilen, z.B. aus Ausbildungsvergütung, und Nachweise über den Ausbildungsstatus erbringen.
Zusammenfassung
Der Kindesunterhalt stellt sicher, dass die finanziellen Bedürfnisse des Kindes gedeckt sind, unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Eine korrekte Berechnung und regelmäßige Anpassung des Unterhaltsbetrages sind entscheidend, um den Lebensstandard des Kindes zu gewährleisten.
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