Erbrecht

Im Erbrecht beraten Sie Anja Mc Keown und Antoinette von Gronefeld. Beide Rechtsanwältinnen haben im Rahmen ihrer notariellen Fachprüfung, die zur Bewerbung auf eine ausgeschriebene Notarstelle berechtigt, vertiefte Kenntnisse inbesondere im Erbrecht erlangt: Hierzu zählt zunächst die Beratung des Erblassers.
Es ist grundsätzlich möglich, letztwillige Verfügungen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes zu entwickeln und zu gestalten. Transparent gemacht werden muss allerdings, dass die notarielle Beratung mit anschließender Beurkundung kostengünstiger ist. Deshalb werden Sie bei uns in der Regel nur dann anwaltlich beraten, wenn Sie einen Entwurf überprüfen lassen wollen, oder wenn es darum geht, Ihre Interessen zu wahren, wenn Sie zum Beispiel Beteiligter eines Erbstreites sind.

Grundsätzlich haben Sie einige Möglichkeiten, darüber zu bestimmen, wie Ihr zu vererbendes Vermögen behandelt werden soll: Sie können beispielsweise die Person des Erben bestimmen, Vermächtnisse und Auflagen aussprechen, Testamentsvollstreckung anordnen oder über güterrechtliche Regelungen das Ehegattenerbrecht beeinflussen. Hier ist mit Augenmerk und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die nächste Generation zu entscheiden, wie vertieft solche Regelungen sein sollen.

Der andere große Bereich des Erbrechts umfasst die Beratung der Hinterbliebenen, die mit den oben beschriebenen Regelungen eines Testaments oder Erbvertrages umgehen müssen. Manchmal gibt es sprachliche Ungenauigkeiten oder Unklarheiten, die ausgeräumt werden müssen. Oft ist eine nicht bedachte Person unzufrieden mit diesem Ergebnis: dann ist zu prüfen, inwieweit Regelungen des Testaments überhaupt wirksam sind oder ob sie angefochten werden können oder müssen. Wenn sich der Erblasser entschieden hat, eine Person von der Erbfolge auszuschließen, ihr also sogar den Pflichtteil zu entziehen, ist dieser Entzug nur unter besonderen Voraussetzungen wirksam. Der Erblasser muss bestimmte Gründe nachvollziehbar dargelegt haben – wenn nicht, haben Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser kann dann über Auskunftsansprüche und ggf. eine Leistungsklage durchgesetzt werden. Hier vertreten wir Sie engagiert und kenntnisorientiert, denn hier kommt es auf viel Spezialwissen an.

Auch bei der Beratung von Erben, die sich unsicher sind, ob sie die Erbschaft annehmen möchten oder nicht, beraten wir Sie gerne. Gleiches gilt für Erben, die sich in einer Erbengemeinschaft befinden und Unterstützung in der Umsetzung ihrer Erbansprüche oder der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft benötigen. Hier ist viel Augenmaß durch uns Rechtsanwälte gefordert. Ein aggressives anwaltliches Auftreten kann in der Summe manchmal mehr beschädigen als helfen, Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen. Gerade dort kommt uns unsere langjährige Fortbildung im Bereich von Verhandlungspsychologie, Mediation und Kommunikation zugute.

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