Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen Anja Mc Keown und Antoinette von Gronefeld zur Seite. Beide haben im Rahmen ihrer notariellen Fachprüfung umfassende Kenntnisse insbesondere im Erbrecht erworben, die sie berechtigen, sich auf ausgeschriebene Notarstellen zu bewerben. Ihre Expertise umfasst sowohl die Beratung von Erblassern als auch von Hinterbliebenen.

Beratung für Erblasser

Unsere anwaltliche Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen, wie Testamente oder Erbverträge, rechtssicher zu entwickeln und zu gestalten. Transparent gemacht werden muss allerdings, dass die notarielle Beratung mit anschließender Beurkundung kostengünstiger ist. Deshalb werden Sie bei uns in der Regel nur dann anwaltlich beraten, wenn Sie einen Entwurf überprüfen lassen wollen, oder wenn es darum geht, Ihre Interessen zu wahren, wenn Sie zum Beispiel Beteiligter eines Erbstreites sind.

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihr Vermögen testamentarisch zu regeln:

Grundsätzlich haben Sie einige Möglichkeiten, darüber zu bestimmen, wie Ihr zu vererbendes Vermögen behandelt werden soll: Sie können beispielsweise die Person des Erben bestimmen, Vermächtnisse und Auflagen aussprechen, Testamentsvollstreckung anordnen oder über güterrechtliche Regelungen das Ehegattenerbrecht beeinflussen. Hier ist mit Augenmerk und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die nächste Generation zu entscheiden, wie vertieft solche Regelungen sein sollen.

  • die Person des Erben bestimmen
  • Vermächtnissen und Auflagen aussprechen
  • Testamentsvollstreckung anordnen
  • Güterrechtliche Regelungen des Ehegattenerbrechts beeinflussen

Hier ist mit Augenmerk und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die nächste Generation zu entscheiden, wie vertieft solche Regelungen sein sollen.

Beratung für Hinterbliebene

Auch Hinterbliebene beraten wir kompetent und umfassend. Häufig müssen sprachliche Ungenauigkeiten oder Unklarheiten in Testamenten oder Erbverträgen geklärt werden. Wenn eine nicht bedachte Person unzufrieden mit dem Erbe ist, prüfen wir, ob die Regelungen des Testaments wirksam sind und ob sie angefochten werden können oder müssen.

Sollte der Erblasser eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen und ihr den Pflichtteil entzogen haben, ist dieser Entzug nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Der Erblasser muss nachvollziehbare Gründe dargelegt haben. Andernfalls haben Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil, den wir für Sie durch Auskunftsansprüche und ggf. eine Leistungsklage durchsetzen können.

Unterstützung bei Erbschaftsfragen

Wir beraten auch Erben, die unsicher sind, ob sie eine Erbschaft annehmen sollen oder nicht. Ebenso unterstützen wir Erben in Erbengemeinschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Hierbei ist ein umsichtiges Vorgehen gefragt, denn ein aggressives anwaltliches Auftreten kann mehr Schaden als Nutzen bringen. Unsere langjährige Fortbildung und Erfahrung in Verhandlungspsychologie, Mediation und Kommunikation kommt Ihnen hier zugute.

Weitere Informationen zu spezifischen Themen des Erbrechts:

Internationale und gesetzliche Regelungen

Erbengemeinschaften und Verteilung

Testamente und Pflichtteil

Erbschaftsannahme und -ausschlagung


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