Notar – Adoption

Es gibt emotionale Bindungen, die aber nicht verrechtlicht sind. Manchmal gibt es Eltern-Kind-Beziehungen ohne Verwandtschaft. Um diese herzustellen und auch für einen erb- und unterhaltsrechtlichen Ausgleich zu sorgen, bietet sich eine Adoption an. Bei einer Erwachsenenadoption bleiben die rechtlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie vollständig bestehen: es bleibt bei Erb- und Unterhaltsansprüchen, der Adoptierte gewinnt vereinfacht gesagt einen Elternteil hinzu. Bei einer Minderjährigenadoption erlischt die erb- und unterhaltsrechtliche Beziehung zum biologischen Elternteil. Da auch das Namensrecht betroffen sein kann, muss eine Adoption, gleich welcher Art gut überlegt sein. Einen Antrag auf Annahme an Kindes statt (=Adoption) beurkunde ich als Notarin für Sie und stelle diesen Antrag beim örtlichen Familiengericht. Das Gericht entscheidet dann nach persönlicher Anhörung über den Antrag.