Notar – Erben, Testament, Erbschein

Wenn Sie Ihre finanzielle Nachfolge regeln möchten und sich nicht nur auf die gesetzliche Erbfolge verlassen wollen, müssen Sie ein Testament machen – ggf. auch zusammen mit Ihrem Ehegatten. Sollen weitere Personen wirksam miteinbezogen und verpflichtet werden, bietet sich ein Erbvertrag an.

Wenn Sie Erbe geworden sind und Ihren Erbanspruch durchsetzen wollen, benötigen Sie manchmal – nicht immer – einen Erbschein. Dieser wird durch mich als Notarin beantragt. Hierzu müssen Sie die Urkunden mitbringen, aus denen sich ergibt, dass Sie Erbe geworden sind – zum Beispiel Testament, Heiratsurkunden, Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, usw.