Notar – Erben, Testament, Erbschein

Testament und Erbvertrag

Wenn Sie Ihre finanzielle Nachfolge regeln möchten und sich nicht nur auf die gesetzliche Erbfolge verlassen wollen, müssen Sie ein Testament machen. Dies kann auch zusammen mit Ihrem Ehegatten erfolgen. Ein Testament ermöglicht Ihnen, Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod genau festzulegen.

Testament

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, in der Sie festlegen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Es kann jederzeit von Ihnen geändert oder widerrufen werden. Es gibt zwei Hauptformen des Testaments:

  • Eigenhändiges Testament
  • Notarielles Testament

Erbvertrag

Sollten weitere Personen wirksam miteinbezogen und verpflichtet werden, bietet sich ein Erbvertrag an. Ein Erbvertrag wird zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bedarf der notariellen Beurkundung. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert oder widerrufen werden, was zusätzliche Verbindlichkeit schafft.

Erbschein

Wenn Sie Erbe geworden sind und Ihren Erbanspruch durchsetzen wollen, benötigen Sie manchmal – nicht immer – einen Erbschein. Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Sie als Erben legitimiert und Ihre Erbansprüche nachweist. Er wird benötigt, um sich gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden als Erbe auszuweisen, insbesondere wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Beantragung des Erbscheins

Der Erbschein wird durch die Notarin beantragt. Hierzu müssen Sie bestimmte Urkunden vorlegen, die Ihre Erbenstellung belegen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:

  • Testament oder Erbvertrag: Falls vorhanden.
  • Sterbeurkunde des Erblassers: Nachweis des Todes.
  • Heiratsurkunde: Falls Sie als Ehegatte erben.
  • Geburtsurkunden: Falls Kinder erben.

Kontakt und Beratung

Antoinette von Gronefeld als Notarin steht Ihnen für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Bei Interesse an der Errichtung eines Testaments, Abschluss eines Erbvertrags oder Beantragung eines Erbscheins können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.


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