Notar – Immobilienverträge

Der Bauträgervertrag ist ein spezieller Immobilienkaufvertrag – es wird vom Bauträger ein Haus/eine Wohnung gekauft, das/die noch gar nicht gebaut ist oder bereits zum Teil fertig gestellt ist. Wichtig ist hier die genaue Ausarbeitung der Baubeschreibung, damit der Käufer genau weiß, was er erwarten kann und die Regelung der Zahlung nach Baufortschritt. Zusätzlich hat der Gesetzgeber Sicherheiten für den Käufer vorgesehen, damit dieser bei Mängeln oder Nicht-Fertigstellung nicht rechtlos gestellt ist.