Trennung

Konflikte in einer Ehe können zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Trennung der Eheleute führen. In diesem Fall müssen bestimmte Regelungen getroffen werden.

Arten der Trennung

  • Trennung in der Ehewohnung (Trennung von Tisch und Bett): Die Ehegatten haben in der Ehewohnung verschiedene Lebens- und Wohnbereiche. Versorgungsleistungen wie gemeinsames Essen, Kochen und Wäsche waschen werden füreinander nicht mehr erbracht.
  • Trennung durch Auszug: Ein Ehepartner zieht aus der Ehewohnung aus.

Bei einer Trennung im rechtlichen Sinne soll die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt werden und die Ehepartner wollen die Ehe nicht weiterführen. Eine räumliche Trennung aufgrund beruflicher Umstände, bei der beide Ehepartner an der Fortführung der Ehe festhalten, gilt nicht als Trennung im rechtlichen Sinne.

Auswirkungen der Trennung

  • Steuerrecht: Ab dem Folgejahr der Trennung muss die Steuerklasse geändert werden. Beispiel: Trennen sich die Ehegatten im September 2023, muss die Steuerklasse ab Beginn des Jahres 2024 für beide auf Steuerklasse I geändert werden. Das steuerrechtliche Trennungsjahr und das Trennungsjahr für eine Scheidung sind nicht identisch.
  • Unterhalt: Trotz Trennung sind die Ehegatten weiterhin füreinander verantwortlich. Es besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Regelungen müssen für die gemeinsame Wohnung (z.B. wer auszieht, wer die Lasten trägt) und die Haushaltsgegenstände (z.B. Einrichtungsgegenstände, Familienauto) gefunden werden.

Gerichtliche Regelungen

  • Wohnungszuweisungsverfahren: Können sich die Ehegatten nicht einigen, kann das Gericht die Ehewohnung einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung überlassen.
  • Haushaltsgegenstände: Das Gericht kann auch anordnen, dass einem Ehepartner bestimmte Haushaltsgegenstände zur Nutzung überlassen werden.
  • Trennungsunterhalt: Bei Streit über die Höhe des Trennungsunterhalts kann dieser gerichtlich geltend gemacht werden.

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