Was ist ein Pflichtteil?

Die nächsten Angehörigen können, wenn sie durch Testament enterbt werden, trotzdem die Hälfte des gesetzlichen Erbteils fordern. Zu diesen Angehörigen gehören der Ehepartner, der Lebenspartner, die Kinder (oder Enkel) und letzlich auch die Eltern. Der Pflichtteil muss in Geld ausgezahlt werden und kann daher einen Nachlass sehr belasten – zum Beispiel dann, wenn der Hauptteil des Nachlasses in Immobilien besteht. Manche Erblasser versuchen, die Durchsetzung des Pflichtteils dadurch zu erschweren, dass sie zu Lebzeiten ihr Vermögen bereits verschenken. In diesem Falle kann der Pflichtteilsberechtigte jedoch über seinen Auskunftsanspruch gegen die Erben Ergänzungsansprüche geltend machen. Selbst wenn der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten in seinem Testament zwar als Erben einsetzt, ihm allerdings allerlei Auflagen und Beschränkungen auferlegt, hat das Gesetz vorgesorgt: wenn diese Auflagen zu einschränkend sind, kann der so beschränkte Erbe sein Erbe ausschlagen und – den Pflichtteil einfordern!