Notar – Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wer in der Bundesrepublik geheiratet/sich verpartnert hat, lebt grundsätzlich in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte/Lebenspartner eigenes Vermögen erwerben kann, bei Beendigung der Gemeinschaft durch Tod oder Scheidung allerdings der Zugewinn aus der Ehe/Lebenspartnerschaft geteilt wird. Wenn Sie diese Rechtsfolge nicht wünschen, müssen Sie einen notariellen Ehevertrag abschließen. Hier werden oftmals Regelungen auch zu Unterhalt, Versorgung und zum Erbrecht mit aufgenommen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes zu Eheverträgen ist sehr detailliert. Deswegen müssen Regelungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, sehr vorsichtig abgewogen werden, damit sich keine unfaire Lastenverteilung zwischen den Ehepartnern/Lebenspartnern ergibt. Antoinette von Gronefeld als Notarin berät Sie und Ihren Ehegatten/Lebenspartner hierzu gerne ausgewogen und interessengerecht. Fachlich werde ich hierbei oftmals von den Rechtsanwältinnen Martina Wolter und Anja Mc Keown unterstützt, die beide über großes familienrechtliches Fachwissen verfügen.

Leider wird inzwischen fast die Hälfte der Ehen wieder geschieden. Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, können die Ehegatten/Lebenspartner vor einer Scheidung eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden. Auch hier werden wesentliche vorsorgende Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung, zum Güterrecht, zum erbrechtlichen Status, zum Unterhalt, ggf. zu Sorge und Umgang mit beteiligten Kindern und  zur Versorgung (Renten) aufgenommen. Auch hierbei achte ich als Notarin auf einen ausgewogenen Ausgleich. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.