Notar – Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge

In Deutschland lebt ein Ehepaar oder ein verpartnertes Paar grundsätzlich in einer Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte oder Lebenspartner eigenes Vermögen erwerben kann. Bei Beendigung der Gemeinschaft durch Tod oder Scheidung wird jedoch der während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erzielte Zugewinn geteilt.

Abweichende Regelungen

Wenn diese Rechtsfolge nicht gewünscht ist, kann durch einen notariellen Ehevertrag eine abweichende Regelung getroffen werden. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Partnern, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind.

Regelungsinhalte

Ein Ehevertrag enthält oft Regelungen zu:

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zu Eheverträgen ist sehr detailliert. Daher müssen abweichende Regelungen sorgfältig abgewogen werden, um eine faire Lastenverteilung zwischen den Ehepartnern oder Lebenspartnern zu gewährleisten.

Beratung

Antoinette von Gronefeld als Notarin berät Sie und Ihren Ehegatten oder Lebenspartner hierzu ausgewogen und interessengerecht. Unterstützung erfolgt durch die Rechtsanwältinnen Martina Wolter und Anja Mc Keown, die über umfangreiches familienrechtliches Fachwissen verfügen.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Fast die Hälfte der Ehen in Deutschland wird geschieden. Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, können die Ehegatten oder Lebenspartner vor einer Scheidung eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden.

Regelungsinhalte

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden wesentliche Regelungen getroffen, darunter:

  • Vermögensauseinandersetzung: Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
  • Güterrecht: Regelungen zum Güterstand.
  • Erbrechtlicher Status: Anpassungen im Erbrecht.
  • Unterhalt: Festlegungen zum nachehelichen Unterhalt.
  • Sorge und Umgang: Bestimmungen zum Umgang mit beteiligten Kindern.
  • Versorgung (Renten): Regelungen zur Altersvorsorge und anderen Versorgungsleistungen.

Ausgewogener Ausgleich

Auch hierbei wird auf einen ausgewogenen Ausgleich geachtet, um sicherzustellen, dass keine Partei unverhältnismäßig belastet wird.


Beratung

Antoinette von Gronefeld als Notarin steht Ihnen für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Bei Interesse an einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.


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