Güterrecht
Überblick
Das Güterrecht regelt die Vermögenszuordnung während der Ehe sowie die Vermögensverteilung im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners. In Deutschland leben die Ehepartner grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bietet Schutzvorschriften für die Ehegatten und sorgt bei Beendigung der Ehe für einen Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Zudem führt die Zugewinngemeinschaft zu einer Erhöhung des Erbanteils des überlebenden Ehegatten.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Durch einen Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden. Diese modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglicht es den Ehepartnern, bestimmte gesetzliche Regelungen individuell anzupassen. Beispielsweise kann der Zugewinnausgleich bei Scheidung ausgeschlossen oder bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, wie Betriebsvermögen oder die Wertsteigerung ererbten Vermögens.
Die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft ist in vielen Fällen vorzugswürdig gegenüber einer vollständigen Gütertrennung, da die steuerlichen und erbrechtlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft beibehalten werden können.
Gütertrennung
Die Gütertrennung kann ebenfalls durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf das Ehegattenerbrecht und das Erbschaftsteuerrecht. Eine Gütertrennung wird häufig in Scheidungsfolgenvereinbarungen angewendet, wenn die Ehe gescheitert ist und die Ehepartner eine klare Vermögensaufteilung ohne Zugewinnausgleich wünschen.
Internationale Ehen und Rechtswahl
Bei internationalen Ehen besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Ehevertrags eine Rechtswahl zu treffen und sich für einen ausländischen Güterstand zu entscheiden. Hierbei müssen die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft werden.
Beratung und Beurkundung
Bei der Gestaltung von Eheverträgen, der Modifizierung des Güterstands oder der Vereinbarung einer Gütertrennung ist eine umfassende Beratung durch einen Notar unerlässlich. Dies gewährleistet, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und die Vereinbarungen fair und rechtssicher sind.
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