Scheidung

In Deutschland wird fast jede dritte Ehe geschieden. Bei der Scheidung gilt das Zerrüttungsprinzip, das bedeutet, das Gericht prüft nicht, wer schuld am Scheitern der Ehe ist. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, basierend auf dem gegenwärtigen Zustand der Ehe und der Prognose für die Zukunft.

Voraussetzungen für die Scheidung

  • Gescheiterte Ehe: Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gericht knüpft diese Vermutung an eine bestimmte Trennungszeit.
  • Getrenntleben: Die Eheleute leben getrennt, wenn einer von ihnen aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder sie innerhalb der Wohnung getrennt von Tisch und Bett leben.

Trennungszeit

  • Ein Jahr Trennung: Ein Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen und bereits ein Jahr getrennt leben oder nach Ablauf eines Trennungsjahres ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt.
  • Drei Jahre Trennung: Unwiderlegbar wird eine Zerrüttung der Ehe angenommen, wenn die Ehegatten bereits seit drei Jahren dauerhaft getrennt leben und ein Ehegatte die Scheidung beantragt.

Scheidungsverfahren

  • Anwaltliche Vertretung: Im Scheidungsverfahren muss grundsätzlich nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners empfiehlt sich, wenn dieser zusätzliche Scheidungsfolgen wie nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich geltend machen möchte.
  • Versorgungsausgleich: Von Amts wegen wird im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt. Dies bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner geteilt werden.
  • Rechtskraft: Endgültig geschieden sind die Ehegatten erst mit Rechtskraft der Ehescheidung. Dies tritt ein, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird und keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können.

Auswirkungen einer Scheidung

  • Unterhaltsansprüche: Nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Dies umfasst nachehelichen Unterhalt, der dazu dient, den Lebensstandard des bedürftigen Ehepartners zu sichern.
  • Zugewinnausgleich: Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Zugewinn aufgeteilt. Dies bedeutet, dass der Ehepartner, der während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet hat, einen Teil davon an den anderen Ehepartner abgeben muss.

Wichtige Dokumente und Fristen

  • Scheidungsantrag: Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Trennungszeit eingehalten wurde.
  • Versorgungsausgleichserklärung: Beide Ehepartner müssen Auskünfte über ihre Rentenanwartschaften geben, damit der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann.
  • Fristen: Es ist wichtig, alle gerichtlichen Fristen einzuhalten, um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden.

Kosten einer Scheidung

  • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten für eine Scheidung sind abhängig vom Verfahrenswert, der sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten richtet.
  • Anwaltskosten: Jeder Ehegatte muss die Kosten für seinen Anwalt tragen. In bestimmten Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

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