Erbschein
Ein Erbschein dient dazu, die Erbenstellung im Rechtsverkehr nachzuweisen. Er ist erforderlich, wenn kein notarielles Testament vorliegt und insbesondere Immobilienvermögen vorhanden ist. Auch Banken verlangen häufig einen Erbschein, um dem Erben Zugriff auf das Konto des Verstorbenen zu gewähren.
Antragstellung
Der Erbschein kann entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden, wobei das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist, oder über die Notarin. Der Antrag umfasst die Angabe der Erben, die Höhe des jeweiligen Erbteils sowie Adressen und Informationen zu möglichen Rechtsstreitigkeiten über das Erbrecht.
Arten von Erbscheinen
Es gibt drei Arten von Erbscheinen:
- Alleinerbschein: Wenn der Erbe alleiniger Erbe des Erblassers ist.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Wenn es mehrere Erben gibt. Dieser enthält Angaben zu allen Erben.
- Teilerbschein: Wenn mehrere Erben existieren, kann ein Teilerbschein beantragt werden, der nur Angaben zum Erbteil des Antragstellers enthält.
Erforderliche Angaben und Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen folgende Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde: Mit Angaben zum Zeitpunkt des Todes und dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort sowie dem Sterbeort des Erblassers.
- Eidesstattliche Versicherung: Der Antragsteller muss versichern, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die den gemachten Angaben widersprechen, insbesondere dass kein anderes Testament existiert.
- Nachweise zur Erbenstellung:
- Wenn ein handschriftliches Testament vorliegt, ist dieses vorzulegen, und es muss die Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht erfolgt sein.
- Liegt kein Testament vor, sind Nachweise zur gesetzlichen Erbfolge erforderlich, wie Geburtsurkunden der Kinder des Erblassers, Heiratsurkunden des Ehepartners, gegebenenfalls Scheidungsbeschlüsse früherer Ehen und Sterbeurkunden vorrangiger Erben.
Es ist ratsam, bei mehreren Erben einen gemeinschaftlichen Antrag zu stellen, um das Verfahren zu beschleunigen. Andernfalls müssen nicht am Antrag beteiligte Miterben angehört werden, was den Prozess verlängern kann.
Beratung und Unterstützung
Für eine reibungslose Antragstellung und umfassende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche genauen Urkunden in Ihrem Fall benötigt werden, teilen wir Ihnen gerne in einem Vorgespräch oder telefonisch mit.
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