Wer wird Erbe, wenn es kein Testament gibt?

Fehlt ein Testament, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Im Unterschied zu anderen Ländern der Europäischen Union gibt es in Deutschland ein Ehegattenerbrecht, das auch für Lebenspartner gilt. Nach den gesetzlichen Regelungen erben diese in der Regel die Hälfte des Nachlasses (bei Zugewinngemeinschaft).

Gesetzliche Erbfolge

  • Ehegattenerbrecht: Der Ehepartner oder Lebenspartner erbt in der Regel die Hälfte des Nachlasses.
  • Kinder: Die Kinder des Erblassers erben den Rest des Nachlasses. Zu den Kindern gehören eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge (Enkel des Erblassers) an seine Stelle.

Erbordnungen

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach den sogenannten Erbordnungen:

  • Erben 1. Ordnung: Zu den Erben der 1. Ordnung gehören die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge.
  • Erben 2. Ordnung: Sind keine Erben der 1. Ordnung vorhanden, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder.
  • Erben 3. Ordnung: Sind weder Erben der 1. noch der 2. Ordnung vorhanden, erben die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Besonderheiten der gesetzlichen Erbfolge

  • Neben dem Ehegattenerbrecht: Die gesetzliche Erbfolge steht immer neben dem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners. Ohne Testament erben die Angehörigen des Erblassers neben dem Ehegatten/Lebenspartner mit.
  • Fehlende Abkömmlinge: Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, ist die Errichtung eines Testaments sinnvoll, um die Erbfolge nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Pflichtteilsrecht

  • Pflichtteilsanspruch: Eltern des Erblassers haben ein Pflichtteilsrecht, wenn sie durch ein Testament ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden.

Beratung und Unterstützung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zur gesetzlichen Erbfolge und hilft Ihnen, die Erbfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um Konflikte und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.


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