Steuerstrafrecht

Besuch oder Post von der Steuerfahndung?

Sie haben Besuch oder Post von der Steuerfahndung erhalten? Die Betriebsprüferin teilt Ihnen mit, dass sie die Sache an die Steuerfahndung weitergibt? Sie haben Sorge, dass es demnächst zu einer solchen Situation kommt?

Erste Schritte und Vermeidung von Eskalation

Erstmal gilt: Ruhig bleiben und durchatmen! Auch Steuerfahnder machen nur ihre Arbeit. Es gibt einige Möglichkeiten, ein solches Verfahren schon im frühen Stadium zu steuern, um eine Eskalation zu vermeiden.

  • Erstkontakt: Vermeiden Sie eine sachliche Auseinandersetzung beim Erstkontakt.
  • Akteneinsicht: Lassen Sie zuerst Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt beantragen und setzen Sie sich danach mit dessen Unterstützung mit den Vorwürfen auseinander.

Unterstützung durch Rechtsanwältin von Gronefeld

Rechtsanwältin Antoinette von Gronefeld kann Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater oder einem anderen Steuerberater unterstützen. Sie sorgt dafür, dass es zu keiner Eskalation kommt, damit Sie Ihren Betrieb aufrechterhalten können. Zudem bemüht sie sich, schon im Steuerverfahren die Weichen für eine möglichst geringe Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu stellen. Eine frühzeitige Anfrage lohnt sich daher!

Selbstanzeigen

Auch bei Selbstanzeigen berät Sie Rechtsanwältin und Notrain von Gronefeld gerne. Die Voraussetzungen für sogenannte strafbefreiende Selbstanzeigen sind seit dem 01.01.2015 verschärft worden – nunmehr müssen die letzten zehn Jahre rückwirkend offengelegt werden. Einfacher ist es dadurch nicht geworden. Daher lohnt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und alles, was Sie mit uns besprechen, bleibt geheim. Selbst wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess als Zeuge vorgeladen wird, wird er zu vertraulichen Tatsachen nichts aussagen. Wenn wir gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass keine Selbstanzeige gestellt werden soll, erfährt davon auch niemand.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren beginnt in der Regel mit einer Betriebsprüfung oder einer Anzeige. Es folgt eine Untersuchung durch die Steuerfahndung, die bei hinreichendem Tatverdacht zur Einleitung eines Strafverfahrens führen kann.

Fachanwalt für Steuerrecht

Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzungen dafür sind:

  • Theoretische Fortbildung: 160 Stunden mit erfolgreichen Klausuren.
  • Bearbeitung von 50 Fällen: In den Bereichen Buchführung und Bilanzwesen, Allgemeines Abgabenrecht, Besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer), Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich Zollrecht.
  • Rechtsförmliche Verfahren: Mindestens zehn Einspruchs- oder Klageverfahren.

Nach Erhalt des Fachanwaltstitels müssen jährliche Fort- und Weiterbildungen besucht werden (teilnehmend oder dozierend) oder alternativ wissenschaftliche Publikationen erfolgen, um den Titel zu erhalten.

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht vertritt Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld kompetent und zuverlässig Ihre Rechte. Gerne können Sie uns für einen Termin zu einem Beratungsgespräch anrufen.


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